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Bei Immobilienbewertungen liegt dem Gutachter gegebenenfalls ein Altlastengutachten eines Ingenieurbüros, in der Regel aber kein mit den zuständigen Behörden abgestimmter Sanierungsplan vor. Wie will ein Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken die Aussagen eines Altlastengutachtens beurteilen und für das eigene Verkehrswertgutachten bewerten, wenn er nicht abschätzen kann, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen auch behördliche Akzeptanz finden und umsetzbar sind.
Folglich werden insofern sehr hohe Anforderungen an den Altlastensachverständigen gestellt, ein Sanierungsszenario zu entwicklen, das später mit einem hohen Maß an Wahrscheinlichkeit umgesetzt wird. Für diese sich später manifestierende Sanierungsprognose ist zum einen ein hohes Maß an gutachterlicher Erfahrung und zum anderen eine zuverlässige Einschätzung darüber erforderlich, wie sich die zuständigen Behörden zu der Sanierung stellen werden. Schon geringe Abweichungen von dem für die Bewertung zugrunde gelegten Konzept können zu erheblichen Kostenunterschieden führen.
In diesem Kontext kommt dem Altlastensachverständigen seine 17-jährige Erfahrung bei einem großen Industrieversicherer zugute. Auf der Grundlage dieser Expertise liegen einerseits fundierte Erfahrungen über den Umgang mit Risikoprognosen vor, die mit einem hohen Maß an Wahrscheinlichkeit eine spätere Realisierung erfahren. Andererseits wurden in den letzten 20 Jahren einige 100 Sanierungsprojekte bearbeitet, deren Erfahrungsschatz mit in die durchzuführenden Bewertungen einfließt.
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